# gesamt.doc
Goethe-Gymnasium Gera / Rutheneum seit 1608
Seminarfacharbeit
Liberalismus in der Theorie und seine
Umsetzung in die Praxis an den Beispielen
der Bundesrepublik Deutschland und des
Alexander Dick (12 D 3)
Martin Sebastian Panzer (12 Ma 1)
Nico Weichert (12 D 3)
Gera, den 03. November 2003
1. Der Liberalismus in der Theorie . . . . . . . . . . . . . . . 6
1.3 Wirtschaftlicher Liberalismus . . . . . . . . . . . . . . 7
1.4 Gesellschaftlicher Liberalismus . . . . . . . . . . . . . . 8
1.7 Weiterentwicklung des Liberalismus. . . . . . . . . . . . 10
2. Der Liberalismus in der Bundesrepublik Deutschland. . . . . 11
2.1 Wirtschaftlicher Liberalismus . . . . . . . . . . . . . . 11
2.2 Gesellschaftlicher Liberalismus . . . . . . . . . . . . . 14
3. Der Liberalismus im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . 19
3.1 Wirtschaftlicher Liberalismus . . . . . . . . . . . . . . 19
3.2 Gesellschaftlicher Liberalismus . . . . . . . . . . . . . 22
4.1 Wirtschaftlicher Liberalismus . . . . . . . . . . . . . . 26
4.2 Gesellschaftlicher Liberalismus . . . . . . . . . . . . . 29
5. Schlussbetrachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
6. Quellen- und Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . 34
8. Eidesstattliche Erklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
0. Vorwort
Immer wieder hören wir Begriffe wie „offene Gesellschaft", „Chancengleichheit", „weltweiter Freihandel", „Meinungsfreiheit" oder „Demokratie". Sie bestimmen unser Leben, unser Handeln und unsere Denkweise. Ihre Wurzeln liegen nicht zuletzt in der Französischen Revolution von 1789. Sie formten eine politische Richtung, die wegweisend für die letzten Jahrhunderte gewesen ist – den Liberalismus.
Auf der Suche nach einem geeigneten Seminarfachthema, dass die gemeinsamen Interessengebiete Wirtschaft, Gesellschaft und Politik abdecken sollte, stießen wir auf den Liberalismus, da er all diese Themen einbezieht.
In unserer Seminarfacharbeit setzen wir uns damit auseinander, wie der Liberalismus heutzutage Einfluss auf den deutschen Staat und das Internet, sowohl historisch und gegenwärtig als auch tendenziell zukünftig, ausübt.
Nico Weichert setzt sich dabei mit den theoretischen Grundlagen des Liberalismus auseinander und bezieht dabei den geschichtlichen Ursprung mit in seine Arbeit ein.
Martin Sebastian Panzer behandelt die Umsetzung des theoretischen Liberalismus in die Praxis am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland. Er geht dabei auch auf mögliche Tendenzen ein.
Alexander Dick analysiert die liberalen Merkmale des Internets und integriert dabei auch Chancen und Problemstellungen, die dieses Medium bietet.
Abschließend vergleichen wir gemeinsam, in welcher Art und Weise die liberalen Merkmale der Bundesrepublik mit denen des Internets wechselwirken und stellen dabei Probleme und zukünftige Entwicklungen dar. Anschließend werten wir die gewonnenen Erkenntnisse.
Um aktuelle Daten über die Wertevorstellungen der Bürger zu erhalten, führten wir gemeinsam eine Umfrage zu diesem Thema unter 213 Personen durch. Die Umfrage erfolgte im Goethe-Gymnasium und in der Regelschule 8 sowie in unserem Bekanntenkreis und im Internet. Die ausgewerteten Ergebnisse haben wir in die jeweiligen Themengebiete der Seminarfacharbeit, zur Untermauerung unserer Thesen, eingearbeitet.
Wir bedanken uns bei unserer Seminarfachbetreuerin Frau Leißner für ihren engagierten Einsatz und ihr Bemühen um einen zeitlichen Aufschub nach dem Ausfall des Gruppenmitgliedes Rico Prager. Ebenso bedanken wir uns bei unserem Außenbetreuer Herrn Grotzke für seine kritischen Einschätzungen und seine fachliche Unterstützung.
1. Liberalismus in der Theorie
1.1 Grundforderungen
Politische Grundforderungen des Liberalismus sind zum einen die Errichtung eines Verfassungs- und Rechtsstaates, der die Macht des Staates und dessen Willkür einschränkt und zum anderen die Gewährleistung von Grundrechten, die die Entfaltung der Persönlichkeit sichern soll. Jedes Individuum der Gesellschaft besitzt im Liberalismus gleiche Rechte. Das heißt Gleichheit vor dem Gesetz und gleiche Vorraussetzungen für die Ausübung von Berufen und Ämtern. Es herrscht die Volkssouveränität, die grundlegend ist für die Regierungsform im Liberalismus, die parlamentarische bzw. repräsentative Demokratie. Hierbei wird eine Volksvertretung, das Parlament, die im Sinne des Volkes handelt und Entscheidungen trifft, gewählt.
Die wirtschaftlichen Grundforderungen sind geprägt durch Gleichheit und Kapitalismus. Es wird eine Marktwirtschaft angestrebt in der der Staat nicht in Vorgänge kontrollierend und gesetzgebend eingreift und in der durch Privateigentum der Wirtschaftssubjekte die Produktion durch Angebot und Nachfrage geregelt wird.
Im gesellschaftlichen Bereich kommt das Prinzip der „offenen Gesellschaft" zum Tragen. Der Mensch soll sein Leben führen können ohne ethische und kulturelle Einschränkungen. Er soll durch Menschen- und Bürgerrechte Normen und religiöse Entscheidungen selbst treffen können. Das Ziel ist also die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
1.2 Geschichtliche Grundlagen
Grundlagen sind vor allem in der Aufklärung, mit ihren nationalistischen Ideen, und in der Spätromantik, mit der verstärkten Herausbildung des Individualismus. Der Liberalismus ist bestimmt vom Prinzip der Vernunft welches weiterführend die Gedanken des Fortschritts, der Wissenschaft und der Harmonie bedingt und zur Entwicklung dessen beiträgt. Die individuelle Freiheit der Person steht als Bedingung für die bestmögliche Entfaltung des Einzelnen.
Die Französische Revolution von 1789 stellte in der Herausbildung und Präzisierung des Liberalismus eine der wichtigsten Etappen dar. Hier
wurden eine geschriebene Verfassung und die allgemeinen Menschenrechte festgeschrieben.
Durch eine optimistische politische Grundhaltung entwickelten sich die ersten liberalen Doktrinen. Vor allem durch die englischen Philosophen John Locke und Adam Ferguson, die französischen Staatstheoretiker Charles Montesquieu und Denis Diderot sowie den Deutschen Philosophen Immanuel Kant zeigte sich das liberale Gedankengut. Es entsprach den Interessen der oberen bürgerlichen Schichten. Die ersten Verwirklichungen des Liberalismus sind die „Bill of Rights" von 1689, die Verfassung der USA von 1787 und die „Menschen- und Bürgerrechte" aus dem Jahre 1789.
Die Ideen der 1789er Revolution fanden vor allem in Deutschland großen Einfluss. Sie stießen aber nicht im politischen Bereich auf Resonanz, sondern eher im kulturellen Bereich. Das ethische Freiheitsprinzip, aufgestellt durch Immanuel Kant, Friedrich Schiller und Wolfgang von Humboldt trug dazu bei das sich der Gedanke der freien Persönlichkeitsbildung auf Lehre und Wissenschaft übertrug und bestimmend einwirkte. Später fand der Liberalismus auch in der bürgerlichen Verfassungsbewegung Einfluss. Er war ebenso die Grundlage für den Nationalismus, den Rechtsstaat, den wirtschaftlichen Aufschwung und der neuen Kulturpolitik.
Der Liberalismus war jedoch auch bedeutend für die Trennung von Staat und Kirche.
1.3 Wirtschaftlicher Liberalismus
Der wirtschaftliche Liberalismus hat seine Wurzeln im 18. Jahrhundert, erhielt jedoch seine entscheidende Prägung erst Mitte des 19. Jahrhunderts durch Adam Smith und John Stuart Mill mit der klassischen Nationalökonomie. Er endete in der Freihandelsbewegung des Manchestertum und in der Gesellschaftsphilosophie von Jeremy Bentham.
Die Nationalökonomen sahen das Interesse und das Handeln des Einzelnen im wirtschaftlich freien Wettbewerb als stärkste Antriebskraft. Durch keine staatliche Wirtschaftslenkung und einen sich selbst steuernden Preismechanismus sollte der Liberalismus in der Wirtschaft funktionieren. Der Freihandel würde also auch weltwirtschaftliche Beziehungen bedingen.
Mit dem Motto des Liberalismus „laissez faire, laissez aller" soll gezeigt werden das mit einem freien Wettbewerb eine gerechte Verteilung der Wirtschaftsgüter und die Lösung der sozialen Frage möglich ist, weil der Aufstieg jedes Einzelnen durch Kraft, Arbeit und Leistung erreichbar ist. Die Vorraussetzung für dieses System ist also eine vollständige Konkurrenz unter den Unternehmern die jedoch unabhängig und ungestört agieren sollen. Der freie Leistungswettbewerb unterstützt also dieses liberale Gleichgewichtssystem. Sollte es zu einer Störung des freien Marktes kommen, zum Beispiel durch Bildung von Marktansammlungen, wie Monopolen, Oligopolen oder Trusts, so wird eine „marktkonforme" staatliche Intervention gefordert.
Durch John Stuart Mill erhielt der wirtschaftliche Liberalismus auch eine Lösung der sozialen Frage, indem er dem Staat gewisse Punkte zum Eingreifen gab und die Notwendigkeit erkannte wirtschaftlich Schwächere zu schützen. Aus dem Liberalismus entwickelte sich im 19. Jahrhundert der Hoch und Industriekapitalismus. Damit kam aber auch ein Gegensatz zwischen den Arbeitern und den Unternehmern auf, der sogenannte Klassenkampf. Eine Lösung der sozialen frage hatte also nur teilweise durch Reformen Erfolg. So kam es zu einer Trennung zwischen dem Liberalismus und dem Manchestertum.
Auch die Arbeiterschaft wandte sich nach dem Misserfolg der Lösung der sozialen Frage vom Liberalismus ab.
1.4 Gesellschaftlicher Liberalismus
Ausgehend von seinen Grundgedanken fordert der kulturelle Liberalismus Toleranz, die staatliche Schulaufsicht, die Zivilehe, die Freiheit von Forschung und Lehre, die Pressefreiheit, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Ebenso wurde die Trennung von Staat und Kirche gefordert.
Die Freiheit des Einzelnen solle mit der Freiheit jedes Anderen vereinbar sein, die Folge ist also eine Beschränkung durch die allgemeine Freiheit jedes Einzelnen.
1.5 Politischer Liberalismus
Das Hauptziel des politischen Liberalismus war die Abschaffung des Absolutismus und die Erschaffung des Verfassungsstaates, welcher die politischen Rechte und den Besitz des Einzelnen durch eine Verfassungsurkunde sichert. Durch die Wahl einer Volksvertretung als Repräsentation für die Willensbildung, zum Beispiel durch Gesetzgebung und für die ständige Kontrolle der Regierung sowie durch die Gewährleistung der Grundrechte des Einzelnen, der Gleichheit vor dem Gesetz und dem geordnetem Rechtsschutz soll die Überwindung des Absolutismus geschehen.
Schon im 19. Jahrhundert waren die liberalen Systeme in England und Frankreich repräsentativ, doch in Deutschland herrschte nur das konstitutionelle System. Erst bei den Verfassungsberatungen 1919/20 fand ein wesentlicher Einfluss statt.
Das Wahlsystem war lange Streitpunkt unter den Liberalen. Überwiegend vertrat man das Zensuswahlrecht, was den besitzenden Bevölkerungsschichten mehr Rechte einräumte. Doch radikale Liberale vertraten von Beginn an das allgemeine Wahlrecht, welches 1867 im Norddeutschen Bund und 1918 in Preußen eingeführt worden ist.
Einigkeit in allen liberalen Richtungen gab es bei der Frage der Freiheitssicherung. Die Freiheit solle Grundlage für die Staatsverfassung sein. Weitere Hauptforderungen waren also: Selbstverwaltung der Gemeinden, Bauernbefreiung, Beseitigung des Zunftwesens, Freizügigkeit, freier Zugang zu Ämtern und Berufen, Beseitigung ständischer Vorrechte, Aufhebung religiöser und rassistischer Diskriminierung und die Judenemanzipation.
Um so mehr der Liberalismus im 19. Jahrhundert Träger der „bürgerlichen Revolution", der gesellschaftlichen Reformen und der nationalen Einheitsbewegung im Staatswesen wurde und in den oberen Schichten der Gesellschaft und Institutionen des Staates mehr Einfluss fand umso stärker wurde der Staat als Hüter der Freiheit und als Instanz zur Sicherung der liberalen Ideen gesehen.
Für die Verbindung des Liberalismus mit dem Staat wurde der Nationalstaatsgedanke bedeutsam. Die Französische Revolution setzte Zeichen in Sachen Volkssouveränität, da sie Staat und Nation gleichsetzte. Man stand nun vor der Entscheidung das Freiheitsprinzip mit dem eigentlich unvereinbarten Machtprinzip zu vereinen, um die Freiheit als innenpolitisches Ziel und die Macht als außenpolitisches Ziel zu sehen.
Vor allem der nationale Liberalismus trat dafür ein, woraus sich dann der Kolonialismus bildete, weiter entwickelt entstand daraus der
Imperialismus. In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden demokratische Ideen des Liberalismus durch eine Annäherung an den Konservatismus ausgebaut.
1.6 Die Krise des Liberalismus
Durch Depressionen und schwere soziale Missstände im 2. Drittel des 19. Jahrhunderts verlor der liberale Gedanke an Einfluss. Der Glauben an die „unsichtbare Hand des Marktes"1 war erschüttert. Auch durch den 1. Weltkrieg verarmten die Bürgerschichten die einst den Liberalismus trugen. Dem Liberalismus wurde vorgeworfen die sozialen Unterschiede zu bestärken und den Prozess der Bildung von Klassen zu beschleunigen. Die Vorwürfe kamen vor allem von konservativer Seite, so verloren die liberalen Parteien an Stimmen und Einfluss. Vor allem die Arbeiterschaft wandte sich früh dem Sozialismus zu. Nach dem 1. Weltkrieg erfuhr der Liberalismus noch schwerere Rückschläge. Vor allem in Deutschland entwickelten sich totalitäre Gedanken und der Liberalismus wurde als „Klassenfeind" bekämpft.
1.7 Weiterentwicklung des Liberalismus
Nach dem 2. Weltkrieg bildete sich der Neoliberalismus auf wirtschaftlichem Gebiet. Dieser Neoliberalismus lehnt die Einschränkung des Staates ab und schließt staatliche Eingriffe nicht aus. Der Staat solle also Rahmenbedingungen für den freien Wettbewerb schaffen und jede monopolistische Machtentfaltung verhindern. Also solle es eine Stabilisierung der Wirtschaft durch den Staat geben. Ebenso entwickelte sich der Freihandel neu und gab der Wirtschaft neue Impulse. Die neoliberalen waren die Grundlage für die heutige soziale Marktwirtschaft. Diese Konzepte und Forderungen wurden von den Demokraten und anderen Gruppierungen übernommen.
1 Vgl. Adam Smith
2. Liberalismus in der Bundesrepublik Deutschland
Der Liberalismus hat in der deutschen Geschichte weitgehende Wurzeln. Die ersten liberalen Strömungen wurden mit den preußischen Reformen 1807/12 sichtbar: Abschaffung der Leibeigenschaft, Gewährleistung der Gewerbefreiheit und Heeres- und Universitätsreform. Einen Höhepunkt erreichte der deutsche Liberalismus beim Hambacher Fest 1832, als sich 25.000 Menschen zu den Forderungen der Liberalen nach Freiheit und nationaler Einheit bekannten, die auch denen der Märzrevolutionen 1848/49 entsprachen. In der Folgezeit waren eine Vielzahl von Reformen und Bewegungen stark durch den Liberalismus beeinflusst.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde an dieses Gedankengut stark angeknüpft. Das im
1948 vom Parlamentarischen Rat
verabschiedete Grundgesetz gilt heute als eines der fortschrittlichsten und liberalsten Verfassungen weltweit, da es den Bürgern und den Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, eine Vielzahl an Freiheiten und Rechten zusichert und den Aufbau eines modernen Staates vorschreibt.
2.1 Wirtschaftlicher Liberalismus
Auf dieser Grundlage ebnete Ludwig Ehrhard (CDU), mit der von ihm durchgesetzten Währungsreform und der Abschaffung der Preisbindung, und der Gewährleistung von Privateigentum den Weg zur Sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik, die liberale Marktmechanismen mit einem sozialen Ausgleich verbindet.
2.1.1 Freie Märkte
Auf vielen Märkten der BRD können Anbieter und Nachfrager unabhängig vom Staat ihre Entscheidungen über Konsum bzw. Produktion treffen und werden nur zum Teil in ihrer freien Preisbildung eingeschränkt, was die Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb sind.
Der Markt hat dabei die Aufgabe, das Verhältnis von Angebot und Nachfrage zu koordinieren, die Arbeiter zu Innovation und technischem Fortschritt zu motivieren und für eine gerechte Verteilung der Einkommen
nach individueller Leistung zu sorgen. Im Wettbewerb, sind die Wirtschaftssubjekte selbst verantwortlich, ihre Interessen auf den Märkten durchzusetzen, was der liberalen Idee entspricht.
2.1.2 Verhinderung von Machtkonzentration
Es ist die Aufgabe des Staates, den Rahmen für einen funktionierenden Wettbewerb zu schaffen. Dies bedeutet, dass der Staat bei der Bildung von Mono- bzw. Oligopolen interveniert, da sie durch ihre übermäßige Machtkonzentration die Konkurrenzfähigkeit des Marktes behindern. Hierfür sind in der Bundesrepublik die Landeskartellbehörden und das Bundeskartellamt für zuständig. Ihre wesentlichen Aufgaben bestehen in der Durchführung der Fusionskontrolle und der Ausübung der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen.
So untersagte zum Beispiel das Bundeskartellamt am 26. Januar 2002 die Übernahme der RAG Bergemann GmbH durch die E.ON AG mit der Begründung, dass die beteiligten Unternehmen nicht nachweisen konnten, „dass durch den Zusammenschluss auch Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen eintreten und dass diese Verbesserungen die Nachteile der Marktbeherrschung überwiegen (§36 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz GWB)."2 Dieser Eingriff des Kartellamtes ist, gemäß der liberalen Idee marktkonform, da er die freie Preisbildung auf den Märkten nicht einschränkt.
2.1.3 Staatliche Einschränkungen durch monopolisierte Märkte
Auf der anderen Seite verhindert bzw. verhinderte der deutsche Staat den Wettbewerb auf bestimmten Märkten der so genannten „Ver- und Entsorgung", wie beispielsweise auf dem Strom- und dem Gasmarkt, indem er den entsprechenden Versorgungsunternehmen in ihren Versorgungsgebieten ein gesetzlich anerkanntes Monopol gestattete. Es bewirkte, dass freier Wettbewerb unterbunden wurde, um eine Versorgung in diesen Märkten zu gewährleisten, was jedoch liberalen Grundsätzen widerspricht.
Um solche Monopolstellungen aufzuheben und mehr Konkurrenz zu schaffen, legte die Europäische Union (EU)
Binnenmarktrichtlinien fest, die die Mitgliedsstaaten (darunter auch die BRD) dazu verpflichten, verschiedene monopolisierte Märkte in einem bestimmten Zeitrahmen zu öffnen. Mit der Verabschiedung der Energierechtsnovelle 1998, welche noch im selben Jahr in Kraft trat, wurde zum Beispiel der Grundstein für die Öffnung des Strom- und des
2 Vgl. Bundeskartellamt (http://www.bkarta.de)
Gasmarktes in Deutschland gelegt, wodurch sich diese Unternehmen nun auf die Mechanismen der Marktwirtschaft, wie sie in der übrigen Wirtschaftswelt der BRD üblich sind, einstellen müssen.
2.1.4 Staatliche Einschränkungen durch Gesetze und Vorschriften
Einschränkungen des freien Handels ergeben sich außerdem durch Gesetze und Verordnungen, durch welche die Bundesrepublik Deutschland Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft zu lenken versucht, etwa in Sachverhalten wie dem Arbeitsrecht oder dem Umweltschutz. Dies widerspricht liberalen Grundsätzen, da die Bevölkerung in Eigenverantwortung handeln und der Markt sich selbst regulieren soll.
Allerdings zeigt auch hier die Entwicklung, dass sich der Liberalismus weiter durchsetzt. So verlängerte die Bundesregierung kürzlich die Ladenöffnungszeiten, das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung wurden abgeschafft und auch im Rahmen der Agenda 2010 werden weitere Einschränkungen, wie der Kündigungsschutz, gelockert.
2.1.5 Staatliche Einschränkungen durch Steuern und Zölle
Eine weitere Einschränkung für die deutsche Wirtschaft ergibt sich aus Steuern. Im Jahr 2002 erhob die BRD insgesamt 441,7 Milliarden Euro Steuern, was im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) eine Abgabenquote von 39,1 Prozent ergibt. Dies stellt eine erhebliche Belastung für die Wirtschaft dar. Zwar, wie aus Abbildung 2.1 (S. 40) ersichtlich wird, ist auch die Steuerquote zwischen 1977 und 2002 um mehr als 8,5 Prozent gesunken, doch sind im selben Zeitraum die Gesamtabgaben, die aus Steuer- und Sozialbelastungen ergeben, um 5,6 Prozent gestiegen.
Besonders die Sozialabgaben drohen in den nächsten Jahrzehnten stark anzuwachsen, da die Sozialleistungen des Staates, aufgrund des steigenden technischen Fortschritts und der stark alternden Gesellschaft rasant zunehmen werden. Da die Sozialversicherungen direkt an die Löhne gebunden sind, gefährden sie die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Nur durch Reformen und Systemwechsel, wie sie in der aktuellen politischen Diskussion von Regierung und Opposition erörtert werden, könnte dieser Entwicklung dem entgegenwirkt werden.
Des Weiteren stellen auch Zölle eine Einschränkung für die deutsche Wirtschaft dar. Der deutsche Staat versucht durch sie, seine einheimischen Märkte vor internationaler Konkurrenz zu schützen. Aus der Sicht von Produzenten und Konsumenten verursachen Zölle eine
unerwünschte Verteuerung des gehandelten Produkts. So muss ein Unternehmen, welches im Ausland Produkte herstellt und diese auf dem deutschen Markt verkaufen möchte, Zollgebühren an den deutschen Staat zahlen. Hierdurch entsteht eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten ausländischer Anbieter und der weltwirtschaftliche Handel wird gehindert, was dem Liberalismus widerspricht.
Indes werden diese Einschränkungen tendenziell aufgehoben. So gilt heute bereits innerhalb der EU ein gemeinsamer Binnenmarkt, in welchem keinerlei Zölle erhoben werden. Auch international gehen Zölle und Restriktionen des Welthandels immer mehr zurück. Seit 1947 wurden die Zölle in neun Verhandlungsrunden der GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) kontinuierlich gesenkt. Wie Abbildung 2.2 (S. 41) verdeutlicht, sanken die Durchschnittszölle auf diese Art und Weise bis heute mehr als um 88 Prozent, wobei Deutschland sich stets für Freihandel und Liberalisierung einsetzte. „Deutsche Handelspolitik ist traditionell auf offene Märkte und Freihandel ausgerichtet. Die Erfahrungen in den vergangenen 50 Jahren haben gezeigt, dass ‚Freier Welthandel' zu Wohlstand führt und Impulse für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gibt", so die Bundesregierung auf ihrer Homepage.3
Insgesamt lässt sich feststellen, dass viele Einschränkungen aufgehoben werden und somit der Liberalismus gestärkt wird. Diese Meinung spiegelt sich auch in unserer Umfrage wieder, welche in Abbildung 2.3 (S. 42) dargestellt ist. Demnach sind fast drei viertel der Befragten sind der Meinung, dass die deutsche Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten liberaler geworden ist.
2.2 Gesellschaftlicher Liberalismus
Die deutsche Gesellschaft ist eine offene Gesellschaft, deren Ziel die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie Chancengleichheit seiner Bürger ist. Der Staat hat dabei die Aufgabe, dieses zu gewährleisten ohne in die individuellen Freiheiten der Bürger einzugreifen.
2.2.1 Freie Entfaltung der Persönlichkeit
Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, eine zentrale liberale Forderung, wird bereits in Artikel 2 Absatz 1 GG (Grundgesetz) festgeschrieben und gewährleistet so eine elementare liberale Freiheit.
3 Vgl. Bundesregierung – Handelspolitik der WTO
Auch vereint es die Freiheit jedes Einzelnen mit der Freiheit jedes anderen, wie es beispielsweise aus der Formulierung des Art. 1 Abs. 2 GG deutlich wird: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt […]."4
Ein Beispiel hierfür stellt die Religionsfreiheit, die im Art. 4 GG garantiert wird, dar. Hierbei unterscheidet zwischen man positiver und die negativer Religionsfreiheit. Unter positiver Religionsfreiheit versteht man die Freiheit seine eigene Religion ausüben zu dürfen. Die negative Religionsfreiheit bezeichnet das Recht, die Religionsausübung zu unterlassen. Zwischen beiden Rechtsgütern entstehen in der Praxis oft Interessenskonflikte.
Im Beispiel einer kopftuchtragenden, muslimischen Lehrerin in Baden-Würdenberg musste das Landesverfassungsgericht Stuttgart, zwischen der positiven Bekenntnisfreiheit der Lehrerin, die ein Recht besitzt ihre Religion frei auszuleben, und der negativen Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler, die ein Recht auf neutralen Unterricht besitzen, entscheiden. Das Gericht urteilte zugunsten der Schüler und gegen die Religionsfreiheit der Lehrerin.
2.2.2 Chancengleichheit
Eine weitere elementare Forderung einer liberalen Gesellschaft stellt die Chancengleichheit dar, die man nach vielen verschiedenen Aspekten untersuchen kann, beispielsweise zwischen Männern und Frauen oder zwischen unterschiedlichen sozialen Gruppen.
Untersucht man die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen, so wird man schnell zu dem Ergebnis kommen, dass Frauen in der deutschen Gesellschaft, vor allem in der Arbeitswelt benachteiligt sind. Frauen sind, wie aus Abbildungen 2.4 (S. 42) deutlich wird, besonders in Führungspositionen kaum anzufinden.
In Großunternehmen
beispielsweise sind 19 von 20 Top-Managern männlichen Geschlechts. Auf der anderen Seite sind jedoch in den letzten Jahrzehnten der Anteil der Frauen in der Arbeitswelt stark angestiegen – eine Folge der zunehmenden Emanzipation. Die Bundesregierung und die EU setzten sich des Weiteren für das „Gender-Mainstreaming-Prinzip" ein. Sein Ziel ist die Erkennung und die Beseitigung von geschlechtsspezifischen Unterschieden in gesellschaftlichen und politischen Ebenen zu beenden. Doch werden auch derartige Projekte und ähnliche Anstrengungen die Unterschiede zwischen den Geschlechtern niemals völlig auflösen können.
Die soziale Chancengleichheit zu wahren, ist in erster Linie Aufgabe des deutschen Bildungssystems. Es soll gewährleisten, dass alle Kinder und
4 Vgl. Grundgesetz Artikel 2 Abs. 1
Jugendlichen gleiche Lern-, Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten besitzen, unabhängig von den finanziellen Mitteln der Eltern. Doch auch hier bestehen Ungerechtigkeiten. Die Auswertung der IGLU-Studie, dass es besonders in Deutschland einen starken Zusammenhang zwischen den sozialen Verhältnissen des Elternhauses und den Bildungschancen der Kinder gibt, was dem Prinzip der Chancengleichheit widerspricht.
2.2.3 Staatliche Überwachung
Kritisch sind die, von der Bundesregierung nach dem 11. September 2001 eingeführten, Anti-Terror-Pakete I und II zu betrachten. Sie beinhalten erhebliche Einschränkungen der persönlichen Freiheiten der Bürger und eine weitgehende Ausdehnung der staatlichen Überwachung.
Ein Beispiel hierfür stellt die Rasterfahndung dar. Diese Methode weitet den Kreis der verdächtigten Personen, die durch polizeiliche Ermittlungen gefahndet oder überwacht werden, enorm aus und führt so zu einem Generalverdacht bestimmter Personenkreise. Vor allem im Fall der so genannten Schläfer bedeutet dies ein Schüren von Ressentiments gegen eine ganze Glaubensrichtung und gegen die Immigranten aus den Regionen des Nahen Ostens.
Weiterhin ist es fragwürdig, was mit den gesammelten Daten passiert. Die Polizei muss diese Daten zwar nach Beendigung der Rasterfahndung vernichten, doch können Zweckentfremdung und Datenmissbrauch nicht ausgeschlossen werden und sind daher ernstzunehmende Problemstellungen.
Eine weitere Form der staatlichen
Kontrolle stellt die
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) dar. Sie verletzt die Privatsphäre der Bürger, da sie diese der Gefahr einer ständigen Beobachtung aussetzt. Durch die Anti-Terror-Pakete erhielt das BKA die Berechtigung, Telefonüberwachungen bereits im Vorfeld eines Anfangsverdachtes anzuordnen. Wie Abbildung 2.5 (S. 43) illustriert, stieg die Anzahl der TKÜ-Anordnungen zwischen 1996 und 2002 um mehr als 340 Prozent an und erreichte damit einen neuen Höchststand. „Gemessen an den offiziellen internationalen Zahlen, […] liegen wir damit weltweit an der Spitze", so die Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten.5
Das Argument, dass Menschen, die nicht gegen das Gesetz verstoßen haben, nichts zu befürchten hätten, verkehrt dabei den Rechtfertigungszwang auf unschuldig Verdächtigte und legitimiert den Kontroll- und Überwachungsstaat, welcher die Freiheit des Einzelnen zum Schutz der Gesellschaft – entgegen der liberalen Theorie – einschränkt.
5 Vgl. Bundesbeauftragte für Datenschutz
2.3 Politischer Liberalismus
Die Bundesrepublik Deutschland baut im Grundgesetz auf den Menschen- und Bürgerrechten der französischen Revolution auf, die den grundlegenden politischen Liberalismus gewährleisten sollen.
2.3.1 Verfassung und Rechtsstaatlichkeit
Mit dem Grundgesetz liegt der Bundesrepublik Deutschland eine stabile Verfassung mit einem liberalen Grundrechtekatalog vor. Alle anderen Gesetze und alle Institutionen der BRD sind dem Grundgesetz untergeordnet, wodurch eine Rechtssicherheit gewährleistet wird. Die Einhaltung des Grundgesetzes wird durch das Bundesverfassungsgericht kontrolliert.
In unserer, in Abbildung 2.6 (S. 43) dargestellten, Umfrage wurde deutlich, dass die 97 Prozent der Befragten, die die BRD für einen liberalen Staat hielten, das Grundgesetz als eine Ursache hierfür ansahen. Das Grundgesetz stellt also den Schlüssel für den politischen Liberalismus in der BRD dar.
2.3.2 Gewaltenteilung
Die Gewaltenteilung ist eine zentrale liberale Forderung, mit dem Ziel die Konzentration und den Missbrauch politischer Macht zu verhindern, die Ausübung politischer Herrschaft zu verhindern und damit die bürgerlichen Freiheiten zu sichern. Wie in Abbildung 2.7 (S. 44) zu sehen ist, liegt in der Bundesrepublik eine so genannte zweidimensionale Gewaltenteilung vor.
Bei der horizontalen Gewaltenteilung, die in Art. 20 Abs. 2 GG vorgeschrieben wird, unterscheidet man zwischen der gesetzgebenden (Legislative), der vollziehenden (Exekutive) und der rechtsprechenden (Judikative) Gewalt. Außerdem sind die Gewalten miteinander verschränkt, so benötigt beispielsweise die Exekutive eine gesetzliche Grundlage, um ordnungsgemäß handeln zu können und die Legislative ist darauf angewiesen, dass die beschlossenen Gesetze auch durch Regierung und Verwaltung umgesetzt werden.
Die vertikale Gewaltenteilung, die in Art. 20 Abs. 1, Art. 30 und Art. 70ff. GG festgelegt ist, schreibt eine föderale Unterscheidung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern vor. Sie gibt politischen Einfluss an die Bundesländer, die ihrerseits die bundesstaatlichen Macht beschränken und kontrollieren.
2.3.3 Volkssouveränität und Wahlrecht
Die Volkssouveränität wird in der Bundesrepublik durch den Art. 20 GG vorgeschrieben. Sie erfolgt durch verschiedene Wahlen, unter anderem durch die Bundestagswahlen, die alle vier Jahre stattfinden.
Es gilt dabei das allgemeine, gleiche, unmittelbare, freie und geheime Wahlrecht, wie es in Art. 38 GG verlangt wird. Alle Bürger die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen dabei sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht berechtigt die Bürger zu wählen. Sie haben dabei die volle Entscheidungsfreiheit über ihre Stimmabgabe und die gleiche Anzahl an Stimmen wie alle anderen Wahlberechtigten. Das passive Wahlrecht bezeichnet das Recht der Bürger gewählt zu werden. Es existieren im deutschen Wahlrecht, gemäß der liberalen Theorie, keine Unterscheidung nach Geschlecht oder Einkommen der Bürger.
2.3.4 Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit ist eines der zentralen Grundrechte, welches in Art. 5 GG und in der Menschenrechteerklärung der Vereinten Nationen von 1948 geschützt ist.
Danach hat jeder Bürger das Recht auf eine freie Meinungsbildung, -äußerung und -verbreitung. Niemand darf daran gehindert werden, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Die Meinungsfreiheit umfasst dabei nicht nur die Weitergabe von Fakten, sondern auch die von Meinungen, Wertungen und Überzeugungen.
Dennoch wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Gemäß dem liberalen Grundsatz, dass die Freiheit jedes Einzelnen mit der Freiheit jedes anderen vereinbar sein muss, dürfen Grenzen, wie die der Verletzung persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG) nicht überschritten werden. Zusätzlich ergeben sich Einschränkungen durch die Vorschriften der allgemeinen Gesetzgebung, insbesondere durch den Jugendschutz.
3. Liberalismus im Internet
Der Ursprung des Internets liegt in den USA. Dort schuf 1969 die ARPA, eine Behörde innerhalb des Verteidigungsministeriums, die die amerikanische Führung in Wissenschaft und Technologie für das Militär nutzbar machen sollte, das so genannte ARPAnet. Bei diesem Vorläufer des Internets handelte es sich um ein Computernetzwerk, welches in erster Linie sicherstellen sollte, dass im Kriegsfall die militärischen Daten dezentral gespeichert waren.
Das Internet ist inzwischen zum Inbegriff der Globalisierung und der Informationsrevolution geworden. Heute ermöglicht es allen Nutzern weltweit einen unkomplizierten, kostengünstigen und schnellen Zugang zu einer gigantischen Datenbank.
„Das globale Netz gestattet es, auch vom entlegensten Dorf aus in der modernsten Bibliothek zu stöbern. Und es schafft das Bewusstsein auf der Welt, dass wir alle Hüter unseres kleinen Planeten sind", so Al Gore, US-Vizepräsident.6
3.1 Wirtschaftlicher Liberalismus
Das Internet hat sich in den letzten zehn Jahren zu einem für die Wirtschaft gewichtigen Medium entwickelt und diese Tendenz hält weiter an, wie Abbildung 3.1 (S. 44) illustriert. Bereits heute nutzen circa 490 Millionen Menschen das Internet und im Jahr 2005 werden schätzungsweise 767 Millionen, also etwa jeder achte Mensch, einen Zugang besitzen, wie in Abbildung 3.2 (S. 45) ersichtlich ist.
Die Vorteile des Internets liegen in der schnellen, unkomplizierten und standortunabhängigen Nutzung, die durch die liberalen Strukturen ermöglicht werden. Demzufolge kann ein Unternehmer aus Deutschland problemlos, effizient und zeitgleich mit mehreren Klienten aus aller Welt kommunizieren und Verträge schließen. Via Internethandel können folglich weltwirtschaftliche Beziehungen hergestellt werden.
6 Vgl. Unterrichtsreihe Internet
3.1.1 Polypole Marktstrukturen
Je mehr Menschen das Internet benutzen, desto mehr wird in diesem Medium gehandelt. „Mit dem Anstieg der Nutzerzahlen für das Internet steigt ebenfalls die Zahl derjenigen, die online einkaufen", laut des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB).7
Im Internet besteht ein freier Wettbewerb und ein ungehinderter Konkurrenzkampf, da sehr viele Menschen auf dieser Welt, sowohl Zugriff auf das Internet besitzen, als auch jeder Zeit berechtigt sind, Dienstleistungen und Produkte im Selbigen anzubieten bzw. zu erwerben. Laut TAB hatten im Jahr 2002 bereits 60 Prozent der Internetbenutzer in Deutschland etwas über das Internet eingekauft. Bei unserer Umfrage bestätigte sich diese Erscheinung, wie in Abbildung 3.3 (S. 45) sichtbar wird. Gut die Hälfte der Befragten gab an, Produkte im Internet erworben oder verkauft zu haben.
Dies ermöglicht polypole Marktstrukturen, welche eine zentrale Voraussetzung für einen freien Preismechanismus, der nur durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird, ist.
Eine Vielzahl von Suchmaschinen, wie z.B.
www.froogle.com oder
www.preissuchmaschine.de, schaffen dabei eine große Markttransparenz, von der vor allem kleinere und mittelständige Unternehmen (KMU) profitieren. Ihnen wird eine direkte Partizipation am Handel ermöglicht und sie können
per Internet weitreichende Markt- und
Konkurrenzanalysen betreiben", so das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA).8 Ein Beispiel hierfür stellt die Firma ALTERNATE Computerversand GmbH dar, welche ihren Sitz in Linden hat und durch das Internet ein breites Kundenspektrum in ganz Deutschland sowie weltweit erreichen kann.
3.1.2 Freier Handel
Im Internet existieren nur wenige staatliche
Einschränkungen, die den Handel behindern können. Beispielsweise wird der freie Handel von lokalen Regelungen, wie staatlichen Steuersätzen, welche zu Ungleichmäßigkeiten im internationalen Handel führen können, eingeschränkt. Bei unseren Preisvergleichen im Bereich des Handels im Internet haben wir festgestellt, dass bei dem Erwerb von Produkten durch Einfuhrzölle und -restriktionen ein Wettbewerbsnachteil für ausländische Anbieter entsteht.
7 Vgl. Büro für Technikfolgenabschätzung
8 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Unternehmerische Vorteile im E-Business
Des Weiteren führen staatliche Gesetze und Regelungen zu
Einschränkungen der Marktmechanismen. Ein Beispiel hierfür stellt das
Fernabsatzrecht der Europäischen Union dar, welches Versandhändler
verpflichtet, Ware, die der Kunde innerhalb von zwei Wochen
zurücksendet, kostenlos zurückzunehmen.
Im Gegensatz dazu sind die Handelssubjekte nicht an regionale Ladenöffnungszeiten gebunden. Der Internethandel ist folgerichtig zeitlich unabhängig, d.h.: Unternehmer können rund um die Uhr Verträge mit ihren Kunden abschließen.
Das Internet eröffnet neue Märkte, die zum Teil einen illegalen Charakter vorweisen, wie zum Beispiel der Pornografiehandel. Auch wenn dies nicht den moralischen Ansichten und den gesetzlichen Vorschriften in Deutschland entspricht, entstehen hier wirtschaftliche Kräfte, gemäß dem Liberalismus.
Es existieren ferner keine staatlichen Monopole, die bestimmte Märkte einschränken könnten, was mit einer Stärkung der liberalen Marktmechanismen gleichzusetzen ist.
3.1.3 Fehlende Staatliche Macht
Durch internationale Beziehungen, die im Internet bestehen, und inkompatible Rechtssysteme sind die Nationalstaaten kaum noch in der Lage, ihre Aufgaben zum Schutz der liberalen Marktmechanismen wahrzunehmen.
Beispielsweise existiert keine staatliche Macht, die bei aufkommenden Machtkonzentrationen, welche den Wettbewerb behindern, intervenieren könnte. Infolgedessen wird es Wirtschaftssubjekten im Internet theoretisch möglich, internationale Monopol- bzw. Oligopolstellungen aufzubauen.
Es ist den Staaten außerdem kaum möglich, die Urheberrechte zu gewährleisten. In so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) werden beispielsweise kopierrechtlich geschützte Lieder oder Softwareanwendungen widerrechtlich vervielfältigt. Auch hier ergeben sich Probleme aus den verschiedenen Rechtssystemen. So nutzt der Betreiber von dem P2P Netzwerk Kazaa den Standort Vanuatu, da dort keine Copyrightbestimmungen bestehen. Allerdings verletzen User aus Deutschland das Urheberrecht, indem sie kopierrechtlich geschützte Inhalte austauschen. Doch da die Rückverfolgung der Datenwege nur unter hohem technischen Aufwand und hohen Kosten erfolgen kann, ist es kaum möglich, die User zu ermitteln. Durch Internetpiraterie ergab sich der Musikindustrie im Jahr 2001 ein Schaden von schätzungsweise 740 Millionen Euro.
Beim Internethandel kann ebenfalls die Rechtssicherheit oft nicht gewährleistet werden. Risiken ergeben sich beispielsweise daraus, dass die Handelssubjekte einander nicht kennen und dass der Kunde Rechtsansprüche auf seine Ware aufgrund unterschiedlicher staatlicher Rechtssysteme nicht geltend machen kann, da eine strafrechtliche Verfolgung über die Landesgrenzen hinweg zumeist nicht möglich ist. Dies birgt die Gefahr von betrügerischen Aktivitäten. Ebenso können sich Reklamationen bei ausländischen Händlern als schwierig erweisen.
„Bei Internet-Auktionen entstehen die Betrugsschäden überwiegend dadurch, dass jemand unter Verwendung fiktiver Personalien Waren oder Dienstleistungen zur Versteigerung bei Online-Auktionshäusern anbietet, wobei der Käufer, der den Zuschlag kriegt, zunächst das Geld auf ein angegebenes Konto - häufig im Ausland - überweisen muss. Die Lieferung oder Leistung bleibt aber aus", so Dr. Johann Kubica Leitender Kriminaldirektor am Bundeskriminalamt Wiesbaden.9 Auf diese Art und Weise erschwindelten zum Beispiel Betrüger im August 2002 fast 13.000 Euro bei Ebay-Auktionen, wie das ARD-Magazin „plusminus" recherchierte.
3.2 Gesellschaftlicher Liberalismus
Das Internet stellt ein offenes System dar. In ihm haben Menschen aus allen Teilen der Welt die Möglichkeit, miteinander in so genannten Chatrooms oder Foren zu kommunizieren. Es findet damit ein globaler Informationsaustausch statt. Während man virtuell reist, kann man fremde Kulturen kennen lernen und sich über verschiedene Religionen und Glaubensrichtungen informieren.
3.2.1 Chancengleichheit
Dabei sind alle Nutzer im Internet grundsätzlich gleichberechtigt. Jeder hat das Recht, sich an Diskussionen zu beteiligen und seinen eigenen Standpunkt zu formulieren. Gemäß der liberalen Theorie gibt es keine Unterscheidungen nach der gesellschaftlichen Position, dem Geschlecht oder der Abstammung des Users. Die Chancengleichheit ist somit gewährleistet.
9 Vgl. Kubica – Internetkriminalität
3.2.2 Zugangsdefizite
Menschen in Entwicklungsländern mit einem niedrigen Lebensstandard haben allerdings erschwerten Zugang – im Gegensatz zu Menschen in Industrieländern (Abbildung 3.4, S. 46).
Die Medienkompetenz stellt gleichermaßen eine Zugangsbarriere zum Internet dar. Laut unserer Umfrage handeln insbesondere junge Menschen im Internet (Abbildung 3.5, S. 46). Ältere Menschen hingegen, die nicht die entsprechende technische Vertrautheit mit dem Internet besitzen, haben kaum Kontakt mit diesem Medium.
Um der „digitalen Spaltung" durch eine „digitale Integration" entgegen zu wirken, soll insbesondere Frauen, älteren Menschen, Sozial- und Bildungsbenachteiligten, aber auch Menschen mit Behinderungen und ausländischen Mitbürgern geholfen werden, sich mit dem Medium auseinander zu setzen, damit sie den Umgang mit dem Internet erlernen. Durch Stiftungen und Aktionen versucht beispielsweise der deutsche Staat, das Internet als neue Chance zur Teilhabe am sozialen, beruflichen und kulturellen Leben zu gestalten. „Eine barrierefreie Gestaltung der Informationsgesellschaft bedeutet daher die Schaffung von Rahmenbedingungen, die bestehende Ausgrenzungen verhindern helfen", so Dr. Werner Müller, ehemaliger Wirtschaft- und Technologieminister der deutschen Bundesregierung. „Dazu soll die Aktion ‚Internet ohne Barrieren' beitragen."10
3.2.3 Freie Entfaltung
Jeder kann sich selbst durch die Gestaltung einer eigenen Homepage darstellen und demzufolge nach individuellem Ermessen Daten über sich an andere Internetbenutzer veröffentlichen. Beim Surfen im Internet bleibt die Anonymität des Users gewährleistet, was eine freie geistige Entfaltung der Persönlichkeit ermöglicht, da es staatlichen Kontrollorganen kaum möglich ist, zu intervenieren.
Abgesehen von allgemeinen moralischen Wertevorstellungen stellt der Pornographiehandel im Internet ein passendes Beispiel dar. Da der Staat die Datenwege nur mit hohem Aufwand zurückverfolgen kann, wird der Nutzer vor staatlichen Eingriffen geschützt und kann sich daher unbehelligt entwickeln.
Die Nutzer sind dennoch voneinander unabhängig. Die Freiheit des Einzelnen bleibt dadurch mit der Freiheit jedes anderen vereinbar, was der liberalen Theorie entspricht.
10 Vgl. Werner Müller – Internet ohne Barrieren
3.2.4 Die Gefahren des Internets
Durch die Anonymität kann die Existenz des Users und der Wahrheitsgehalt, der von ihm geäußerten Informationen, nicht geprüft werden, was die Gefahr der Verfälschung von Daten provoziert.
In der Folge steigt das Misstrauen der User untereinander. Um den Befürchtungen entgegenzuwirken, steigt die Forderung nach persönlichen Informationen über den Nutzer. Die entstehenden Datenbanken bergen jedoch die Gefahr von Datenmissbrauch. Dies bedeutet, dass persönliche Informationen an Dritte gelangen. Besonders die Datenbanken der Internetprovider sind anfällig für Attacken von Cyberterroristen und Hackern. Ein Beispiel dafür stellt der Hackerangriff auf die University of Texas at Austin am 7. März 2003 dar, bei dem persönliche Daten von 55.000 Studenten entwendet worden sind.
3.3 Politischer Liberalismus
Es gibt kein einheitliches Gremium, welches das Internet kontrolliert und Inhalte zensiert. Die Gesetze eines Staates gelten auch im Internet für jeden Bürger desselbigen. Die individuelle Freiheit ist grundsätzlich gegeben.
3.3.1 Meinungsfreiheit
Eine inhaltliche Kontrolle im Internet ist durch das weltweite Bestehen dieses Mediums nicht möglich, das heißt, dass eine Zensur von Informationen nicht oder nur schwer realisierbar ist, da Daten schnell vervielfältigt werden können und für Menschen überall auf der Welt erreichbar sind. So kann das Internet, entsprechend den liberalen Forderungen, zur Verbreitung jeglicher und folglich auch kritischer Inhalte genutzt werden. Auf der einen Seite besteht somit eine Selbstverwaltung durch die Internetnutzenden, auf der anderen Seite bietet es allerdings die Möglichkeit, gezielte, politisch motivierte Angriffe durchzuführen, den so genannten Cyberterror, da Sicherheit und Kontrolle eingeschränkt bzw. nicht gewährleistet sind. Um flexibel auf Veränderungen im Internet reagieren zu können, bedarf es internationaler Kooperation.
Laut einer Presseerklärung vom 16. April 2002 des Berliner Kammergerichts darf so zum Beispiel Greenpeace weiterhin Informationen
über den Ölmulti TotalFinaElf und die umweltverseuchende Ölförderung in Westsibirien auf einer Homepage veröffentlichen. „TotalFinaElf ist damit mit dem Versuch gescheitert, die Verbreitung von kritischen Informationen im Internet über den Umweg des Markenrechtes verbieten zu lassen."11
3.3.2 Parteien und politische Strömungen
Das Internet bietet Parteien und politischen Interessenverbänden die Möglichkeit, sich und ihre programmatischen Inhalte zu präsentieren.
Dem Bürger wird auf diese Weise eine aktive Partizipation an der Politik ermöglicht. Durch Petitionen im World-Wide-Web können User ihre politischen Standpunkte gegenüber Politikern verdeutlichen. So forderte Michael Moore, ein bekannter US-Dokumentarist, auf seiner Homepage Amerikaner auf, die demokratische Opposition der amerikanischen Regierung zu unterstützen.
Auch Sekten und politischen Randgruppen wird die Gelegenheit geboten, ihr Gedankengut darzulegen. Dementsprechend wird jedem die Meinungsfreiheit, ein liberaler Grundsatz, gestattet.
3.3.3 Wahlen
Wahlen drücken die Partizipation des Einzelnen am politischen Geschehen aus und sind folglich ein wichtiger Bestandteil liberaler Forderungen.
Schon heute ermöglichen so genannte E-Vote Projekte die Umsetzung politischer Wahlen via Internet. „In einem Versuch Wahlen kostengünstiger und offener zu gestalten, sind 500.000 Argentinier aufgerufen, […] ihre Stimme bei den Gouverneurswahlen im Bezirk Buenos Aires online abzugeben", so die
Forschungsgruppe
Internetwahlen.12
Zukünftig werden E-Votings, aufgrund ihrer hohen Effizienz, eine zunehmend bedeutende Stellung bei politischen Wahlen einnehmen.
11 Vgl. Greenpeace
12 Vgl. Forschungsgruppe Internetwahlen
4. Vergleich
4.1 Wirtschaftlicher Liberalismus
4.1.1 Lokale Monopolstellungen
Läden des Einzelhandels in der BRD sind vorwiegend an den Kundenkreis in ihrem lokalen Umfeld gebunden. Internetshops erreichen hingegen ihre Käufer auch überregional, da der Internethandel standortunabhängig und effizient ist. Das Internet stellt folglich eine Konkurrenz für regionale Anbieter dar. Dementsprechend werden polypole Marktstrukturen in der BRD erweitert, bzw. lokale Mono- und Oligopole aufgehoben.
Ein Beispiel hierfür ist die Buchhandlung Sinner in Weida. Sie besitzt eine lokale Monopolstellung, da sie der einzige Laden für Bücher und Zeitschriften in der Stadt ist und infolgedessen der Wettbewerb in dieser Branche verhindert wird. Wie in Abbildung 4.1 (S. 47) dargestellt ist, kann man das Buch „Accountable Advertising. Wie sich Werbung rechnet"13 im Internetshop Amazon.de bereits zum Preis von 6.05 EUR inklusive Versandkosten erwerben, statt 48 EUR in der Buchhandlung Sinner in Weida zu bezahlen. Der Kunde hat damit die Möglichkeit, etwa 87 Prozent des Kaufpreises zu sparen.
Da der Internethandel in Zukunft weiter stark ansteigen wird, verschärft sich auch der Wettbewerb in der BRD. Die Folge dieser Entwicklung sind niedrigere Preise und Vorteile für den Konsumenten. Unternehmen, die nicht wirtschaftlich arbeiten, werden vom Markt verdrängt.
4.1.2 Apothekenversandhandel
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besitzen Apotheken eine staatlich anerkannte Monopolstellung, um Versorgungssicherheit in diesem wichtigen Gesundheitssektor zu gewährleisten. Laut den Paragrafen 43 und 73 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln rechtswidrig und kann somit keine Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkasse auslösen. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten daher keine Erstattung der Kosten für den Erwerb von Medikamenten durch Internetversandhäuser. Diese Gesetzgebung behindert den Wettbewerb, was zu den überhöhten Medikamentenpreisen der Apotheken führt. „Die Arzneimitteldistribution in den Apotheken war eines der letzten ‚Ökoreservate' für die ‚Spezies' Monopole, die so gar nicht mehr zu unserem Gesundheitssystem passt
13 Buchpreisbindung aufgehoben
[…]", so Professor Gerd Glaeske, Leiter der Forschungseinheit Arzneimittelforschung am Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen.14
Die Konkurrenz durch Internetapotheken wird trotz deren kostengünstigeren Angeboten durch das deutsche Recht verhindert. Abbildung 4.2 (S. 47) legt dar, dass die von DocMorris angebotenen Medikamente Zoladex 10,8, Casodex 50 mg und Proscar 5 mg im Durchschnitt rund 18 Prozent billiger sind als in deutschen Apotheken. Dies verdeutlicht, wie das deutsche Recht auch zu Einschränkungen des freien Handels im Internet führt.
Mit der von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesundheitsreform soll jedoch die Monopolstellung der Apotheken eingeschränkt werden. Ab dem 1. Januar 2004 wird „wie in anderen europäischen Staaten längst üblich, […] der Versandhandel von apothekenpflichtigen Arzneimitteln auch in Deutschland freigegeben", so das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung auf ihrer Homepage, „öffentliche Apotheken werden sich also künftig dem Wettbewerb mit den Versandapotheken stellen müssen."15
Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die BRD, um Kosten zu sparen, Einschränkungen, welche eine Wettbewerbsverzerrung darstellten, zugunsten des Internethandels aufgehoben hat.
4.1.3 Ladenöffnungszeiten
In der Bundesrepublik gibt es Einschränkungen, welche im Internet nicht existieren. Hierzu zählen beispielsweise die Ladenöffnungszeiten. Das Internet schafft hier eine besondere Konkurrenzsituation. Da Transaktionen rund um die Uhr erfolgen können, sind Käufer zeitlich unabhängig, während die Verbraucher des deutschen Einzelhandels an die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten gebunden sind.
Wie in Abbildung 4.3 (S. 48) ersichtlich ist, sprach sich eine knappe Mehrheit von 51 Prozent der Befragten in unserer Umfrage für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten aus. Die Einschränkungen durch Ladenöffnungszeiten, denen die Einzelhändler unterliegen, könnten zur Folge haben, dass sich diese Konsumenten zunehmend für den Internethandel entscheiden. „Besonders die Möglichkeit mit Hilfe von Internet-Shopping die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zu umgehen wird zunehmend attraktiver. Gerade für Arbeitnehmer mit Arbeitszeiten zwischen 18 und 19 Uhr ist es sonst kaum möglich, Güter des periodischen (z.B. Kleidung) oder gar des aperiodischen Bedarfs (z.B.
14 Vgl. Prof. Glaeske – Arzneimittelforschung
15 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung
Möbel) zu kaufen", so Professor Beyer der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Diese Entwicklungen führen zu Umsatzschwächen des Einzelhandels. Um Arbeitsplatzverluste zu verhindern, sollten die Ladenöffnungszeiten gelockert werden. Dies ist ein Grund für die Verabschiedung der Ladenschlussnovelle vom 24. April 2003 durch die Bundesregierung.
Das Beispiel zeigt, wie die freien Strukturen des Internets liberalen Einfluss auf die deutsche Wirtschaft nehmen und Einschränkungen des freien Handels aufheben.
4.1.4 Rechtssicherheit
In der BRD gibt es gemäß dem Liberalismus Institutionen, wie beispielsweise
das Bundeskriminalamt (BKA) oder den
Bundesnachrichtendienst (BND), welche für die Rechtssicherheit in der Bundesrepublik sorgen. Diese Organe sind auch für die Einhaltung der deutschen Gesetze im Internet zuständig.
Um wirtschaftlich-kriminellen Handlungen vorzubeugen, werden Gesetze in der EU bzw. in der Bundesrepublik erlassen. Ein Gesetz zum Schutz der Rechtssicherheit stellt das Fernabsatzrecht im BGB dar. Es gilt sowohl für Unternehmen im Internet als auch für die BRD. Durch das Fernabsatzrecht sind die Unternehmen verpflichtet, den Verbraucher auf ihren kaufmännische Zweck, ihre Rechtsform sowie ihre vollständige Adresse hinzuweisen.
Weitere Elemente zur Gewährleistung der Sicherheit sind sogenannte Treuhand-Services. Abbildung 4.4 (S. 48) illustriert den Verlauf einer solchen Zahlungsabwicklung. Zuerst überweist der Käufer den zu zahlenden Geldbetrag an eine Treuhandgesellschaft. Anschließen schickt der Verkäufer das erworbene Produkt an den Käufer. Nach ordnungsgemäßem Empfang der Ware überweißt die Treuhandgesellschaft den Geldbetrag an den Verkäufer. Dadurch wird Vertrauenssicherheit gewährleistet.
Zertifikate bieten die Möglichkeit eines zusätzlichen Schutzes beim Internethandel. Sie sichern eine Geld-zurück-Garantie im Fall von Nichtlieferung oder bei Warenrückgabe. Des Weiteren schützen sie den Verbraucher vor Kreditkartenmissbrauch. Das Zertifikat erhalten nur Shops, die strenge Voraussetzungen bezüglich Datensicherheit, Transparenz und finanzieller Stabilität erfüllen können. „Ohne Risiko per Mausklick im Internet zu bestellen, ist keine Utopie mehr! Trusted Shops bietet Ihnen einen Rundum-Schutz beim Online-Einkauf. Shops mit dem
Trusted Shops Zeichen stehen für sicheres Shoppen, egal welches Zahlungsmittel Sie wählen!"16
Die erworben Feststellungen verdeutlichen, dass beim Handel in der BRD und im Internet gleichermaßen für Rechtssicherheit gesorgt ist. Der Einkauf von Produkten im Onlineshop ist genauso sicher wie in deutschen Läden.
4.2 Gesellschaftlicher Liberalismus
4.2.1 Offene Gesellschaft
Während es in der Bundesrepublik Deutschland Benachteiligungen von ethnischen Minderheiten gibt, existieren im Internet keine Unterscheidungen zwischen gesellschaftlichen Gruppen.
Viele Ausländer werden von der Gesellschaft in der BRD nicht integriert. Aufgrund verschiedener äußerlicher Merkmale, wie der Hautfarbe, oder religiöser Glaubensbekenntnisse sind sie rassistischen Anfeindungen ausgesetzt. Am 17. Februar 2002 wurde vier Studenten aus Kamerun der Zutritt in die Diskothek „Arena" in Cottbus verwehrt. Mit Bezeichnungen wie „Hier muss kein Ausländer reingehen" seien sie von den Türstehern abgewiesen worden. „Frühere Vorfälle in der Diskothek ‚Arena' seien unter anderem Anlass für die Spaziergänge gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt gewesen", erklärt der Leiter des Büros des Uni-Präsidenten, Dr. Siegfried Möbius.17
Im Internet hingegen können alle Nutzer anonym agieren, wodurch Unterscheidungen zwischen
Erscheinungsbild vermieden werden.
4.2.2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit
In Deutschland und im Internet ist die Freiheit der Entfaltung grundsätzlich gewährleistet.
In der Bundesrepublik gelten jedoch gewisse
Einschränkungen, die sicherstellen, dass die Freiheit jedes Einzelnen mit der Freiheit jedes Anderen vereinbar ist. Dementsprechend darf man die Persönlichkeit seines Mitmenschen nicht angreifen. In der BRD ist daher
16 Vgl. Trusted Shops
17 Vgl. Landeszentrale für politische Bildung Brandenburg – „Wenn die Glatzen an der Ecke stehn"
sichergestellt, dass Inhalte, die die Menschenwürde verletzen, nicht publiziert werden dürfen.
Im Internet besteht dagegen die Gefahr, dass die Freiheit auch zu moralisch verwerflichen Inhalten führt. Unter der Internetadresse http://www.rotten.com findet man Bilder von Menschen, welche auf entwürdigende und ekelerregende Art und Weise dargestellt sind.
In der BRD gibt es Altersbeschränkungen, welche sicherstellen sollen, dass den Kindern und Jugendlichen der Konsum von jugendgefährdenden Inhalten. Im Internet können im Gegensatz dazu Altersbeschränkungen oftmals leicht umgangen werden. Der Kontakt ist besonders schädlich für den Charakter junger Nutzer, da Kinder und Jugendliche nicht in der Lage sind, kritische Inhalte einzuschätzen. Es besteht die Gefahr, dass der Konsum zu negativen Auswirkungen auf das Verhalten der Minderjährigen führt. Wie Abbildung 4.5 (S. 49) veranschaulicht, beweist unsere Umfrage, dass ein hoher Anteil von 45 Prozent der befragten Jugendlichen mindestens ein Mal eine illegale Website besucht hat. Die Möglichkeit, im Internet gesetzeswidrige Seiten aufzurufen, wird genutzt.
Zukünftig wird diese Freiheit allerdings durch staatliche Maßnahmen wie den
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag eingegrenzt. Er soll die
Menschenwürde sichern und den Jugendschutz garantieren.
4.2.3 Staatliche Überwachung
Nicht nur in der BRD sondern auch im Internet finden durch Überwachung zahlreiche Eingriffe in die Persönlichkeit statt. Sie schaden der freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Das Bundeskriminalamt hat die Berechtigung, bereits im Vorfeld eines Anfangsverdachtes Telefonüberwachungen durchzuführen. So kann der deutsche Staat den Internetverkehr von Bürgern nachverfolgen und damit auch das gesamte private Surf-Verhalten einer Person. Da das Internet in seiner alltäglichen Bedeutung weiterhin stark zunehmen wird, besteht die Gefahr eines „gläsernen Menschen", der durch den Staat allgegenwärtig kontrolliert und überwacht werden kann.
Ein Indiz für diese These ist die steigende Anzahl der Telefonüberwachungen. Nach Presseberichten weist die Statistik der Regulierungsbehörde für Telekommunikation (RegTP) 2002 mit 21.874 Abhöraktionen einen erneuten Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob kritisierte die Tendenz und forderte schärfere Kontrollen. Er äußerte den Verdacht, dass Abhöraktionen inzwischen zu
Standardmaßnahmen von
Sicherheitsbehörden geworden sind.
Hier zeigt sich der Widerspruch zwischen Freiheit und Sicherheit. Denn umso mehr Freiheit der Mensch in Anspruch nehmen möchte, desto mehr muss er seine Sicherheit einschränken. Je mehr Sicherheit er aber will, desto mehr muss er seine Freiheit einschränken.
Die deutsche Bevölkerung zeigt sich hierbei gespalten. Da sich, wie in Abbildung 4.6 (S. 49) ersichtlich ist, fast die Hälfte der Befragten unserer Umfrage dafür aussprach, dass sie ihre eigene Freiheit für mehr Sicherheit einschränken würden. Die Bürger messen sowohl der Freiheit als auch der Sicherheit einen hohen Stellenwert zu. Oft wurden Begründungen wie, dass „das eine ist ohne das andere wertlos" genannt. In dieser Hinsicht weist die liberale Idee Schwächen auf, da sie zu einseitig argumentiert.
4.3 Politischer Liberalismus
4.3.1 Meinungsfreiheit
In der BRD herrscht weitgehende Meinungsfreiheit. Dennoch existieren einige vom Grundgesetz festgelegte Beschränkungen. Beispielsweise darf ebenso wie bei der freien Entfaltung die Persönlichkeit anderer nicht verletzt werden.
Bei der Buchmesse 2003 in Frankfurt am Main sorgte eine solche Persönlichkeitsverletzung für Aufsehen. Die von Ulrich Hoffman Anfang September erschienene Biografie über Herbert Grönemeyer wurde gerichtlich gestoppt. Der Sänger beklagte eine eklatante Verletzung seiner Privat- und Intimsphäre in der nicht autorisierten Biografie. Dem gab das Berliner Landgericht mit einer einstweiligen Verfügung vom 2. Oktober statt. Das Gericht verbot zwölf Stellen im Buch, die Darstellungen über Grönemeyer enthielten, welche nicht der Wahrheit entsprachen. Dieses Beispiel illustriert, dass in der BRD persönliche Affronts durch einschränkende Maßnahmen unterbunden werden können.
Internetautoren sind von diesen Einschränkungen ebenso betroffen. Der deutsche Staat versucht, Publikationen, welche persönliche Beleidigungen enthalten, zu unterbinden. So musste ein 18-jähriger Schüler in Braunschweig 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, weil er seinen Lehrer im Internet mit üblen Schimpfworten betitelte. Dennoch gibt es Fälle, bei denen die deutschen Behörden machtlos sind, da die Betreiber der Homepage beispielsweise im Ausland sitzen. Auf diese Weise stellt das Internet eine Gefahr für das deutsche Recht dar, da sie Möglichkeiten für politische Hetzkampagnen und persönliche Beleidigungen schaffen.
4.3.2 Politische Transparenz
Das Internet trägt zur politischen Transparenz in der BRD bei und erweitert sie. Es ermöglicht den Zugang zu Quellen und Informationen, die normalerweise nur sehr schwer erhältlich sind. So kann man sich leicht über Wahlprogramme von Parteien und politischen Strömungen informieren.
Ebenso kann weltweit, durch diese Transparenz, eine Minderheitenförderung sowie eine Aufklärung als auch Offenheit erreicht werden. Durch die Offenheit können somit Vorurteile abgebaut werden.
In der BRD ist es für die Bürger schwer, mit politischen Verantwortungsträgern in Kontakt zu treten. Das Internet eröffnet hingegen die Möglichkeiten zu politischen Diskussionen mit hochrangigen Volksvertretern. Der von tagesschau.de und politik-digital.de eingerichtete Tacheles-02-Chat bietet regelmäßig die Möglichkeit, über politische Themen zu diskutieren. Am 2. September 2003 war beispielsweise Franz Maget, der Spitzenkandidat der bayrischen SPD, zu Gast.
Das Internet fungiert als zusätzliche Instanz zum Informationsgewinn und kann zur Verbesserung der politischen Bildung beitragen.
5. Schlussbetrachtung
Zusammenfassend kann man sagen, dass sowohl das Internet als auch die Bundesrepublik eine Vielzahl von liberalen Merkmalen aufweisen.
In der BRD gelten die Marktmechanismen, die nur durch wenige Regulierungen eingeschränkt werden. Das Internet trägt dazu bei, den Wettbewerb in Deutschland weiter zu verbessern. Seine Konkurrenz führt auch zu Liberalisierungen in der Bundesrepublik. Die Rechtssicherheit im Internet ist ebenso gewährleistet wie in der BRD. Zukünftig kann man davon ausgehen, dass die Wirtschaft liberaler wird, zum einen durch Abschaffung von Reglementierungen und durch den Wettbewerb im Internet.
Die deutsche Gesellschaft erfüllt elementare liberale Forderungen nach Chancengleichheit und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Im Internet besteht die Gefahr, dass diese Freiheit ausufert. Die Forderung seitens des deutschen Staates nach Überwachung steigt. Diese Erscheinung ist eine gegenläufige Tendenz zum Liberalismus.
Gemäß der liberalen Theorie ist Deutschland ein gewaltengeteilter Verfassungsstaat, dessen Bürger die Rechte auf Meinungsfreiheit und freie Wahlen genießen. Die politische Parteien und Strömungen Deutschlands nutzen dabei das Internet, um die politische Transparenz zu erhöhen.
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WINKLER, R. J.: Ursachen fremdenfeindlicher Einstellungen in
Westeuropa, in Aus Politik und Zeitgeschichte, Bonn 2003, S. 33-38
YAHOO! NACHRICHTEN [Hrsg.]: Hacker stehlen persönliche Daten von
55.000 Studenten, (<http://de.news.yahoo.com/030307/13/3bwfp.html>,
7. Anhang
Abb. 2.1: Entwicklung der Abgabenquote in der BRD
Entwicklung der Steuer- und Abgabenquote
Antail am BIP (in Prozent)
Quelle: Eigene Grafik / Bundesfinanzministerium
Abb. 2.2: Entwicklung der internationalen Zölle
Zollsenkungen im GATT-WTO-System
Durchschnittszölle (in Prozent)
Verhandlungsrunden mit Vereibarungen zur Zollsenkung
Quelle: Eigene Grafik / Thomas Fritz, Sven Giegold, Harald Klimenta
Abb. 2.3: Liberale Wirtschaft in der BRD
Ist die deutsche Wirtschaft den letzten Jahrzehnten
Quelle: Eigene Grafik / Ergebnisse unserer Umfrage
Abb. 2.4: Topmanagement: Männer unter sich
Anteil der weiblichen Angestellte im Topmanagement
von Unternehmen (in Prozent)
in Großunternehmen
Quelle: Eigene Grafik / Bundesanstalt für Arbeit
Abb. 2.5: Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
Anzahl der TKÜ-Anordnungen
Quelle: Eigene Grafik / Bundesjustizministerium
Abb. 2.6: Das Grundgesetz
Ursachen für die Liberalität des deutschen Staates
Zustimmung (in Prozent)
Quelle: Eigene Grafik / Ergebnisse unserer Umfrage
Abb. 2.7: Die Gewaltenteilung in der BRD
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
Abb. 3.1: Nutzerzahlen des Internet
Anzahl der Personen ab 14 Jahre die das Internet
gelegentlich nutzen (BRD)
Userzahlen (in Mio)
Anteil der User an der
Bevölkerung (in Prozent)
Quelle: Eigene Grafik / ARD-/ZDF-Onlinestudie 2003
Abb. 3.2: Entwicklung der Userzahlen des Internet
Geschätzte Entwicklung der weltweiten Nutzerzahlen
des Internet
Userzahlen (in Mio.) 100
Quelle: Eigene Grafik /
Computer Industry Almanac 2000
Abb. 3.3: Nutzung des Internets
Nutzen Sie das Internet zum Erwerb oder zum Verkauf von
Produkten bzw. Dienstleistungen?
Quelle: Eigene Grafik / Ergebnisse unserer Umfrage
Abb. 3.4: Anteil der Bevölkerung mit Internetzugang nach Kontinenten
Anteil der Bevölkerung mit Internetzugang
Quelle: Eigene Grafik / UNESCO 2000
Abb. 3.5: Nutzungsgruppen des Internets
Wer nutzt das Internet?
Anteile (in %) 10
Quelle: Eigene Grafik / Ergebnisse unserer Umfrage
Abb. 4.1: Buchpreis im Internet und in der Sinner Buchhandlung Weida
Preisvergleich des Buches „Accountable Advertising.
Wie sich Werbung rechnet" (Buchpreisbindung
Preis (in EUR) 10
Sinner Buchhandlung
Quelle: Eigene Grafik / Sinner Buchhandlung Weida und http://www.amazon.de
Abb. 4.2: Medikamentenpreise bei DocMorris und in deutschen Apotheken
Preisvergleich von Medikamenten
Durchschnittspreis bei
Apotheke in der BRD
Preis bei DocMorris
Preis (in EUR) 200
Quelle: Eigene Grafik / http://www.prostatakrebs-bps.de
Abb. 4.3: Zustimmung für Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten
Stimmen Sie einer Verlängerung der Ladenöffnungszeiten
Quelle: Eigene Grafik / Ergebnisse unserer Umfrage
Abb. 4.4: Ablauf eines Treuhanddienstes
Quelle: Eigene Grafik / Iloxx Safetrade
Abb. 4.5: Besuch illegaler Internetseiten durch Jugendliche
Haben Sie schon einmal eine illegale Website besucht?
Quelle: Eigene Grafik / Ergebnisse unserer Umfrage
Abb. 4.6: Freiheit vs. Sicherheit
Wären Sie bereit ihre persönliche Freiheit zugunsten von
mehr Sicherheit einzuschränken?
Quelle: Eigene Grafik / Ergebnisse unserer Umfrage
7.2 Umfrage zum Thema Liberalismus
Im Rahmen unserer Seminarfacharbeit führen wir, Alexander Dick, Martin Sebastian Panzer, Rico Prager und Nico Weichert, Schüler der elften Klasse des Goethe-Gymnasiums, eine Umfrage zum Thema Liberalismus durch. Wir möchten Sie bitten die Fragen so genau wie möglich und ehrlich zu beantworten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Allgemeine Angaben zu Ihrer Person
1. Alter: • Unter 18 Jahren • 18 bis 40 Jahre 40 bis 65 Jahre
2. Geschlecht: • Männlich • Weiblich
3. Beruf oder Tätigkeit: • Schüler/Student/Azubi • Angestellt
• Selbstständig • Nicht Erwerbstätig
Liberalismus in der Bundesrepublik Deutschland
1. Würden Sie den deutschen Staat als liberal bezeichnen? • Ja
1.1 Wenn ja, warum? • Grundgesetz • Anderes: .
1.2 Wenn nein, warum nicht? • Zu viele Einschränkungen (Gesetze,
Steuern) • Zu hohe staatliche Kontrolle (Polizei, Überwachung)
Anderes ……………………
2. Sind Sie der Meinung, dass die deutsche Wirtschaft in den
vergangenen Jahrzehnten liberaler geworden ist? • Ja • Nein
2.1 Wenn ja, warum? ……………………
3. Was Empfinden Sie für wichtiger? • Freiheit • Sicherheit
3.1 Wären Sie bereit, ihre persönliche Freiheit für mehr Sicherheit
einzuschränken?
3.2 Begründen Sie bitte kurz Ihre Antwort: ……………………
4. Stimmen Sie der Verlängerung der Ladenöffnungszeiten zu? • Ja
4.1 Wenn nein, warum nicht? ……………………
Liberalismus im Internet
1. Beziehen Sie kostenpflichtige Dienstleistungen aus dem Internet
(zum Beispiel Filme, Musik, Bilder oder Programme)? • Ja • Nein
2. Erwerben oder verkaufen Sie Produkte im Internet (z.B. bei eBay
oder Internetversandhäusern)? • Ja • Nein
3. Laden Sie kostenlose Produkte aus dem Internet (z.B. Updates,
Freeware, Shareware)? • Ja • Nein
4. Betreiben Sie Homebanking? • Ja • Nein
5. Fühlen Sie sich durch das Internet bedroht (z.B. durch
Gewaltverherrlichung oder durch Pornografie)? • Ja • Nein
5.1 Wenn ja, worin liegen Ihrer Meinung nach die Ursachen? •
• Ungenügende Kontrolle
• Anderes: ……………………
6. Finden Sie, dass das Internet großen Einfluss auf den Menschen
hat? • Ja • Nein
6.1 Wenn ja, welchen?
• Gewaltbereitschaft/Aggression
• Vereinsamung • Werteverlust • Bildung • Toleranz • Anderes: ……………………
7. Haben Sie schon einmal eine illegale Webseite besucht? • Ja •
7.1 Wenn ja, warum?
• Unfreiwillig
• Anderes: ……………………
BRUTTOINLANDSPRODUKT
BIP): Marktwert aller Güter und
Dienstleistungen, die im Inland innerhalb eines Jahres produziert werden.
CHAT: Englisch für "plaudern". Eine nette Bezeichnung für eine muntere
Unterhaltung im Internet, die zumeist online erfolgt.
COPYRIGHT: Urheberschutz im angloamerikanischen Rechtskreis (USA,
England, Kanada, Australien). Es unterscheidet sich vom kontinentaleuropäischen Urheberrecht vor allem durch seinen mehr wirtschaftlich-finanziellen Charakter. Das Urheberpersönlichkeitsrecht hat in diesen Staaten eine weitaus geringere Bedeutung und etablierte sich dort erst im Laufe der letzten Jahre. Wenn in Deutschland von Copyright gesprochen wird, meint man oft den Urhebervermerk Name, Jahr. Dem Urheberrecht und dem Copyright ist inzwischen gemeinsam, dass beide keine Registrierung mehr verlangen. Der Urhebervermerk ist also zur Beanspruchung des Urheberrechts an einem Werk nicht obligatorisch. Seine freiwillige Angabe kann jedoch im Streitfall die Beweisführung erleichtern.
Krise oder Tiefpunkt der
Konjunktur, sinkendes
Bruttosozialprodukt, brachliegende Produktionsanlagen und Massenarbeitslosigkeit. Das
Volkseinkommen sinkt.
Am Ende einer Depression stehen die Erholung und ein neuer Aufschwung.
E-VOTE: Begriff für die elektronische Volkszählung oder Wahl.
EXEKUTIVE: Die Exekutive ist die vollziehende oder ausübende Gewalt. Sie
umfasst die Regierung und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch der vollziehenden Gewalt stehen mit dem Erlass von Rechtsverordnungen gesetzgebende Befugnisse zu. In der Bundesrepublik, die eine parlamentarische Demokratie ist, ist die Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig.
FORUM: Die Bezeichnung für eine themenbezogene Diskussionsgruppe.
GENDER-MAINSTREAMING: Gender Mainstreaming ist die systematische
Einbeziehung der jeweiligen Situation, der Prioritäten und der Bedürfnisse von Frauen und Männern in allen Politikfeldern, wobei mit Blick auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sämtliche allgemeinen und politischen Konzepte und Maßnahmen an diesem Ziel ausgerichtet werden und bereits in der Planungsphase wie auch bei der Durchführung, Begleitung und Bewertung der betreffenden
Maßnahmen und deren Auswirkungen auf Frauen und Männer berücksichtigt werden.
GLOBALISIERUNG: Schlagwort, das die transnationale Vernetzung der
Systeme, Gesellschaften und Märkte bezeichnet.
INTERNET: Rechnernetz, das aus einer Reihe großer internationaler und
nationaler Netze sowie einer großen Zahl regionaler und lokaler Netze in aller Welt besteht und ein einheitliches Adressierungsschema sowie die TCP/IP-Protokolle benutzt.
JUDIKATIVE: Neben gesetzgebender und ausübender Gewalt steht die
rechtsprechende Gewalt. Sie ist Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch oberste Gerichtshöfe des Bundes und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Die obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof. Der Bund kann auch für andere Bereiche Bundesgerichte einführen, so für die Wehrstrafgerichtsbarkeit, in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes und für Disziplinarverfahren.
KONSERVATISMUS: Der Konservatismus hat zum Ziel, eingebürgerte
Gesellschaftsverhältnisse zu bewahren und zu konservieren. Er hindert eine wirklichkeitsnahe Gestaltung der sozialen Verhältnisse, weil der Blick rückwärts gewandt ist und weil die Wertvorstellungen einem antiquierten Bewusstsein angehaftet sind. Er verbindet sich oft mit den Werten der christlichen Kirche, eben weil die konfessionellen Großkirchen (katholische und evangelische Landeskirchen) ein Überbleibsel vergangenen Bewusstseins sind, mit dem zumindest latenten Anspruch, aus der Theologie heraus ein weltliches Regime zu führen. Der Konservatismus dient direkt oder indirekt immer der herrschenden Elite zum Machterhalt: Die Konservierung der herrschenden Zustände ist ein Abwehrkampf gegen eine gesellschaftliche Neuverteilung. Letztlich wird der konservative Abwehrkampf oft und gerne mit nationalistischen oder sozialimperialistischen Spitzen geführt, um durch eine geistlose, integrale Wertebasis von gesellschaftlichen Missständen abzulenken.
LEGISLATIVE: Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie steht in der
gewaltengeteilen repräsentativen Demokratie dem Parlament zu. Wichtigste Aufgabe der gesetzgebenden Gewalt ist die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn und die Kontrolle der Exekutive.
MANCHESTERTUM: Der sogenannte Manchesterliberalismus kann vor
diesem Hintergrund als eine extreme Variante des klassischen Liberalismus bezeichnet werden. Ohne die Existenzberechtigung des Staates (als Produzent öffentlicher Güter) in Frage zu stellen, wird von
seinen Vertretern äußerste Zurückhaltung bei der Einmischung in die Wirtschaftsfreiheit verlangt. Das Manchestertum mit seinen Hauptvertretern Cobden und Bright in England, Bastiat in Frankreich und Prince-Smith in Deutschland fordert als Ideal den völligen Freihandel und lehnt eine staatliche Sozialpolitik (jedenfalls im Prinzip) ab.
MARKTFREIHEIT: Der gemeinschaftliche Binnenmarkt ist durch die vier
Grundfreiheiten des Art. 14 II des EG-Vertrages – freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital – gekennzeichnet. Die Freiheit des Personenverkehrs lässt sich in die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und
die unternehmerische Niederlassungsfreiheit
gliedern. In enger Verbindung mit den Grundfreiheiten steht die Sicherung des freien Zahlungsverkehrs, die zuweilen auch als fünfte Grundfreiheit verstanden wird. Es existiert damit ein gemeinsamer Markt ohne Schranken zwischen den Mitgliedstaaten.
MONOPOL: Marktform, bei der es nur einen großen Anbieter/Hersteller oder
Nachfrager einer Ware gibt.
OLIGOPOL: Marktform, bei der es nur wenige große Anbieter/Hersteller
oder Nachfrager einer Ware gibt.
OPPOSITION: Zu lat. Oppositio, eigtl. ‚das Entgegensetzen'], allg.:
Gegenüberstellung; Widerstand, Widerspruch. Im politischen Bereich allgemein die Gruppen oder Meinungsträger, die der Regierung entgegentreten. O. setzt Gewährleistung von Meinungs-, Presse- und Vereinigungsfreiheit voraus. Wo Tendenzen zur Angleichung der politischen Programme der Parteien, Tendenzen zum kompromisshaften Aushandeln von Entscheidungen zwischen Regierungen und O. in kleineren Führungsgremien und Tendenzen zu großen Massen - und Volksparteien erkennbar sind, bildet sich ‚außerparlamentarische' O.
Peer-to-Peer-Netzwerke sind
Netzwerksysteme ohne zentrale Zugriffskontrolle, in denen alle Rechner gleichberechtigt agieren. Eine Datenverbindung besteht dabei immer direkt
von einem Teilnehmer zum anderen, ohne
Zwischenschaltung eines Netzwerk-Servers. Beispiel: Kopplung zweier PCs, um Daten zu kopieren oder abzugleichen. Beliebtes Einsatzgebiet sind auch Tauschbörsen (wie Napster, Gnutella, Kazaa) für Musik und Videos, sehr zum Ärgernis der Musik- und Filmindustrie.
POLYPOL: Marktform, bei der es sehr viele kleine Anbieter/Hersteller oder
Nachfrager einer Ware gibt.
SOZIALISMUS: Eine zusammenfassende Bezeichnung für die
mannigfachen, unter sich sehr verschiedenartigen Bestrebungen und Lehren, die die liberal-kapitalistische Wirtschafts- und
Gesellschaftsordnung mit ihren Missständen und Ungerechtigkeiten durch eine gerechtere Ordnung des menschlichen Zusammenlebens ersetzen wollen.
TRUST: (1) Verwaltung von Vermögensrechten zugunsten von Dritten,
wobei nach angelsächsischem Recht sowohl der Treuhänder (trustee) als auch die Begünstigten (beneficiaries) Eigentümer sind. (2) Zusammenfassung von mehreren Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit Konzern.
USER: Englischer Begriff für Benutzer, Anwender. In Deutschland oft mit
Internetnutzer synonymisiert.
VOLKSSOUVERÄNITÄT: Die Volkssouveränität stellt ein
verfassungsrechtliches Prinzip demokratischer Verfassungen dar. Es besagt, dass in einem Staat die höchste Gewalt der Gesamtheit des Volkes (damit sind alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen gemeint) zusteht. Alle Staatsgewalt geht damit vom Volke aus. Jede staatliche Machtausübung muss demnach durch das Volk legitimiert sein. Das Prinzip Volkssouveränität verlangt nicht, dass politische Entscheidungen vom Volk unmittelbar, zum Beispiel durch einen Volksentscheid, getroffen werden. Es verlangt nur, dass alle staatlichen Entscheidungsträger ihre Machtstellung durch das Volk erhalten, entweder unmittelbar durch Wahlen vom Volk (zum Beispiel Abgeordnete im Parlament) oder mittelbar durch die vom Volk gewählten Repräsentanten und Repräsentantinnen (zum Beispiel eine parlamentarische Regierung).
WORLD-WIDE-WEB (KURZ WWW): Bestandteils des Internets. Kurz WWW.
Das WWW ist der "grafische Teil" des Internets, 1993 entwickelt am CERN (Genf), bestehend aus miteinander verbundenen HTML-Seiten.
8. Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt habe.
Gera, den 25. Oktober 2003
Martin Sebastian Panzer
Source: http://www.martinpanzer.eu/liberalismus/downloads/liberalismus.pdf
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